Der UN-Code einfach erklärt
Zuglassene und geprüfte Verpackungen sind in der Regel mit einem entsprechendem UN-Code markiert. Auch wenn ihm nicht oft die gewünschte Aufmerksamkeit zugeteilt wird, beinhaltet dieser Code wichtige Hinweise über die Eigenschaften und Tauglichkeit der Verpackung. Ohne dem nötigen Wissen ist es allerdings etwas schwer die Zeichen und Ziffern fehlerfrei zu deuten – in diesem Beitrag klären wir auf.
Zur einfachen Veranschaulichkeit haben wir einen Beispiel UN-Kennzeichnung in seine neun Bestandteile zerelgt. Sie beschreibt dabei den Verpackungstyp, die Leistungsfähigkeit und beinhaltet dazu hersteller- und zulassungsbehörden-spezifische Daten:
Verpackungstyp
- Das UN-Symbol, es gilt für alle Verkehrsträger, oder dem RID/ADR-Symbol, es Kennzeichnet Feinstblechverpackungen die nur für den Landverkehr Gültigkeit hat.
- Einer arabischen Ziffer für die Verpackungsart, z.B.: Fass; Kanister usw., gefolgt von einem oder mehreren lateinischen Großbuchstaben für die Art des Werkstoffes, z.B. Stahl, Holz usw., gegebenenfalls gefolgt von einer arabischen Ziffer für die Kategorie der Verpackung innerhalb der Verpackungsart.
Merke: Für Kombinationsverpackungen sind an der zweiten Stelle des Codes zwei lateinische Großbuchstaben hintereinander zu verwenden. Der Erste bezeichnet den Werkstoff des Innengefäßes, der Zweite den der Außenverpackung.
Die folgenden Ziffern sind für die Verpackungsart zu verwenden: (Die als fett markierten Kürzel kommen bei uns zum Einsatz.)
1 Fass
2 Holzfass
3 Kanister
4 Kiste
5 Sack
6 Kombinationsverpackung
7 (bleibt offen)
0 Feinstblechverpackung
Die folgenden Großbuchstaben sind für die Werkstoffart zu verwenden:
A Stahl (alle Typen und alle Oberflächenbehandlungen)
B Aluminium
C Naturholz
D Sperrholz
F Holzfaserwerkstoff
G Pappe
H Kunststoff
L Textilgewebe
M Papier, mehrlagig
N Metall (außer Stahl und Aluminium)
P Glas, Porzellan oder Steinzeug
Durch eine nachfolgende Ziffer wird der Verpackungstyp weiter unterschieden. Die folgenden Angaben beziehen sich nur noch auf die von uns vertriebenen Verpackungstypen.
1A1 > Fass aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel (Spundbehälter)
1A2 > Fass aus Stahl mit abnehmbarem Deckel
1H1 > Fass aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel
1H2 > Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel
3H1 > Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel
3H2 > Kanister aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel
6HA1 > Kombinationsbehälter / Kunststoffgefäß in einem Fass aus Stahl
0A1 > Feinstblechverpackung aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel
0A2 > Feinstblechverpackung aus Stahl mit abnehmbarem Deckel
Leistungsdaten
Grundsätzlich wird zwischen Feststoff- und Flüssigkeitszulassungen unterschieden. Die Unterscheidung in fest oder flüssig muss vom Kunden definiert werden. Mittels der UN-Gefahrstoffnr. können wir im Zweifelsfall eine Einstufung vornehmen.
Feststoffzulassungen:
3. Einstufung der Gefahrenklasse des Gutes X, Y oder Z. (in unserem Fall X), inklusive Angabe der max. Bruttomasse (Verpackung + Füllgut) = 45kg
4. Buchstabe „S“ für solids = Feststoffe
5. Letzten beiden Ziffern der Jahreszahl (in unserem Fall 10 = 2010)
Besonderheiten:
Wenn für die Gefahrenklassen verschiedene Massen geprüft sind, werden diese i.d.R. in der Zulassung genannt, z.B. X45 Y60 Z80, müssen aber nicht. Der Vermerk kann auch nur im Zulassungsschein sein. Bei einer Codierung z.B. nur X45 gilt diese Bruttomasse auch für Y und Z.
Flüssigkeitszulassungen:
– Einstufung der Gefahrenklasse des Gutes X. Y oder Z.
– Angabe der max. zulässigen Dichte des Füllgutes. Wenn keine Ziffer genannt
ist, gilt eine Dichte von 1.2 g/mm³
– Geprüfter hydraulischer Innendruck in kPa. Üblich sind für Deckelbehälter
Angaben 100 bis 150 und für Spundbehälter 100 bis 250.
– Letzten beiden Ziffern der Jahreszahl
Besonderheiten:
Wenn nichts anderes genannt, multipliziert sich die angegebene Dichte für die niedrigeren Gefahrenklassen mit 1.5.
Bsp:
– Die Codierung Y gilt automatisch auch für Z1.8
– Die Codierung X1.4 gilt auch für Y2.1 und Z3.15
Wenn Werte im Zulassungsschein genannt sind, gelten diese.
Behördenspezifische Angaben
6. D für Deutschland (Land der Zulassungserteilung)
7. BAM (Bundesanstallt für Materialforschung) = Zulassungsstelle. Andere Zulassungsbehörden sind bspw. ofi > Österreich od. TNO > Niederlande
8. Registrier- bzw. Zulassungsnummer der BAM
9. Registriertes Kürzel: SI für Siepe / SIC für Sicon usw.
Weitere Zulassungsbeispiele
UN 1A2/Y/100/10/D/BAM 4488 – SI
Deckelbehälter aus Stahl für Flüssigkeiten; max. Dichte 1.2 g/mm³ für YGefahrgut; geprüfter hydraulischer Innendruck 100 kPa. BAM Zulassung
UN 1A2/X45/S/10/D/BAM 4249 – SI
Deckelbehälter aus Stahl für Feststoffe; max. Bruttomasse 45 kg für XGefahrgut. BAM Zulassung
UN 1H1/X1.3Y1.8/250/10 A/PA-03/29649/SIC
L-Ring Fass aus Kunststoff für Flüssigkeiten zugelassen vom ofi Österreich
UN 3H2/Y1.5/100/10 A/PA-03/311202/SIC
Kanister der wegen seiner 95er Öffnung als Kanister mit abnehmbarem Deckel definiert wird. Dichte 1.5 für Y-Gefahrgut. Ofi Zulassung
UN 3H1/X1.8/250/10/A/PA-03/301281-I/SIC
Kanister aus Kunststoff mit österr. Zulassung.