Wozu brauche ich eine UN-Zulassung?
Für den Transport gefährlicher Güter müssen Verpackungen eingesetzt werden, die festgelegten Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen leiten sich prinzipiell aus der Gefahreneinstufung des Füllgutes ab. Die Regeln sind international vereinheitlicht, so dass grenzüberschreitender Transport ohne Einschränkungen möglich sein soll.
Doch auf welchen Transportwegen benötige ich eine Verpackung mit UN-Zulassung?
Die sogenannten Gefahrgutzulassung treffen eine Aussage über die Verwendung als Transportverpackung für gefährliche Güter. Dabei wird unterschieden in:
– Landverkehr / Straße (ADR) „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“
– Landverkehr / Schiene (RID) „Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter“
– Seeverkehr (IMDG-Code) „International Maritime Dangerous Goods Code“
– Luftverkehr (IATA) „ICAO Technical Instructions, ebenfalls niedergelegt in den IATA-Dangerous Goods Regulations“
Für den Seeverkehr und insbesondere für den Luftverkehr gibt es füllgutspezifische Einschränkungen. Wir orientieren uns immer zuerst an den Vorgaben aus RID/ADR!
Was sind nun sogenannte “gefährliche Güter” ?
Gefährliche Güter werden in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2 Gase
Klasse 3 entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2 selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 5.1 entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 organische Peroxide
Klasse 6.1 giftige Stoffe
Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 8 ätzende Stoffe
Klasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Gefährliche Güter der Klassen 2 und 7 dürfen in den von uns vertriebenen Verpackungen nicht transportiert werden. Alle anderen Stoffe sind prinzipiell möglich, wobei es immer stoffspezifische Einschränkungen oder Verbote geben kann.
Alle Gefahrgüter in den Klassen 1 bis 9 sind unterteilt nach ihrem Gefährdungsgrad in:
Verpackungsgruppe I: sehr gefährlich
Verpackungsgruppe II: gefährlich
Verpackungsgruppe III: weniger gefährlich
Diese Einstufungen finden sich in den Leistungsdaten der Zulassungscodierungen wie folgt wieder:
Verpackungsgruppe I = X im Code der UN-Zulassung
Verpackungsgruppe II = Y im Code der UN-Zulassung
Verpackungsgruppe III = Z im Code der UN-Zulassung
Die Anforderungen an die Baumusterprüfungen sind vom Gefährdungsgrad der Stoffe abhängig.
Im nächsten Beitrag erklären wir die Bedeutung der einzelnen Bestandeiles eines UN-Codes -> der UN-Code einfach erklärt!